Die digitale Anmeldung können Sie nach Zustimmung des Trainers zu einem vereinbarten Termin machen.
Wir bitten darum sich immer bei der für Sie zutreffenden “Ersten Mannschaft” zu melden.
Die Zuständigen Trainer werden nach 3-4 Probetrainingseinheiten herrausgearbeitet haben
welchen Leistungstand Ihr “Kicker(in)” hat, und Ihn/Sie dem entsprechend einer Mannschaft zuweisen.
Bei einer Erstanmeldung werden zusätzlich zur Anmeldung folgende Dokumente gebraucht…
Zusatz für ausländische Spieler
Eine Abmeldung ist nur wirksam, wenn sie per Einschreiben mittels Postkarte an das Postfach des Vereins geschickt wurde. (WDFV)
Gemäß Satzung der Essener Sportgemeinschaft 99/06 e.V.
Mit Beendigung der Mitgliedschaft enden alle Rechte an den Verein. Auf Antrag können lediglich die Beiträge zurückgezahlt werden, die im Voraus über den Zeitpunkt des betreffenden Kalenderviertljahres der Kündigung hinaus gezahlt wurden.
Die Kündigung ist schriftlich per Postkarte oder Brief Einschreiben an folgende
Adresse zu senden:
Essener Sportgemeinschaft; Fußballjugendabteilung; Dinnendahlstr. 25a; 45136 Essen
Hinweis:
Die ESG 99/06 e.V. meldet die betreffenden Spieler elektronisch bei der Passstelle des WDFV ab.
Der aufnehmende Verein kann dieses seinerseits über PassOnline erkennen.
Vereinskleidung, die dem Spieler lediglich zu Präsentations- bzw. Trainingszwecken ausgehändigt wurde, ist vor Abmeldung dem ESG 99/06 e.V. vollständig zu übergeben.
Es sind Wechselfristen zu beachten damit die Spieler nicht unnötig mit langen Spielsperren belegt werden.
Bei einem Vereinswechsel wird immer eine 3 Monatige Sperre verhangen, es ist allerdings eine Spielersperre von bis zu 6 Monaten möglich.
§ 9 – Abmeldung und Vereinswechsel von Amateurspielern
Die Spielberechtigung eines aktiven Spielers endet mit dem Tag der Abmeldung bei seinem bisherigen Verein. Die Wartefrist beginnt am Tag nach der ordnungsgemäßen Abmeldung. Die Abmeldung muß eigenhändig unterschrieben sein und per Einschreiben mittels Postkarte erfolgen. Als Tag der Abmeldung gilt das Datum des Poststempels, es sei denn, der Tag der Abmeldung ist unstreitig und vom abgebendem Verein bestätigt oder sonst in fälschungssicherer Weise nachgewiesen. (Quelle:Fußballverband Niederrhein e.V.)